Heimatausweis  Halten Sie sich während der Woche aus bestimmten Gründen (zum Beispiel Studien- oder Arbeitsaufenthalt) in einer anderen Gemeinde auf, müssen Sie sich dort als Wochenaufenthalter anmelden. Dazu benötigen Sie einen Heimatausweis. Die Schriften und somit der zivil- und steuerrechtliche Wohnsitz bleiben dabei in der Gemeinde Steffisburg. Sie können online einen Heimatausweis beantragen oder auch Ihren bestehenden Heimatausweis verlängern.
Kosten für einen neuen Heimatausweis: CHF 20.00
Kosten für die Verlängerung eines bestehenden Heimatausweises: CHF 10.00
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Wohnsitzbescheinigung / Wohnsitzbestätigung  Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen? Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbescheinigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt.
Die Wohnsitzbescheinigung können Sie telefonisch, am Schalter der Einwohnerkontrolle oder mit dem Onlineformular Wohnsitzbescheinigung bestellen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Onlineformular oder direkt bei der Abteilung Sicherheit.
Wohnsitzbestätigung SBB
Für die Wohnsitzbestätigung welche zum Kauf eines GA Familia und GA Duo Partner berechtigt, müssen Sie das Formular der SBB ausfüllen. Sie können das ausgefüllte Formular per Post an die Einwohnerkontrolle senden oder sich damit direkt am Schalter melden.
Kosten CHF 20.00 (pro Wohnsitzbescheinigung)
pro Person ist ein separates Formular auszufüllen.
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Adressauskunft  Die Einwohnerkontrolle gibt auf Gesuch hin Namen, Vornamen, Beruf, Geschlecht, Adresse, Zivilstand, Jahrgang, Heimatort, Datum des Zu- und Wegzugs sowie die Wegzugsadresse einer Person bekannt. Die gesuchstellende Person muss ein schützenswertes Interesse glaubhaft machen.
Die Gebühr beträgt CHF 10.00 bei Barzahlung am Schalter und CHF 20.00 bei Onlinebestellung.
Für Listenauskünfte muss zwingend ein schriftliches Gesuch eingereicht werden.
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Datensperre im Einwohnerregister  Sie haben das Recht, Ihre Daten im Einwohnerregister der Gemeinde Steffisburg für Auskünfte an Drittpersonen sperren zu lassen. Dadurch werden Ihre Daten auch bei einem begründeten Interessennachweis nicht weitergegeben. Möchten Sie Ihre Daten sperren lassen, füllen Sie bitte das Onlineformular aus.
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Ausweis über den registrierten Familienstand  Den Ausweis über den registrierten Familienstand erhalten Sie beim zuständigen Zivilstandsamt Ihres Heimatortes.
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Eheschein / Trauungsurkunde  Den Eheschein (Trauungsurkunde) erhalten Sie beim Zivilstandesamt des Trauungsortes (nicht des Heimat- oder Wohnortes).
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Familienausweis / Familienbüchlein  Den Familienausweis (ehemals Familienbüchlein) erhalten Sie beim zuständigen Zivilstandsamt Ihres Heimatortes.
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Personenstandsausweis  Den Personenstandsauweis erhalten Sie beim zuständigen Zivilstandsamt Ihres Heimatortes.
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Heimatschein  Den Heimatschein erhalten Sie beim zuständigen Zivilstandsamt Ihres Heimatortes.
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Geburtsschein / Geburtsurkunde  Den Geburtsschein (Geburtsurkunde) erhalten Sie beim Zivilstandsamt des Geburtsortes (nicht des Heimat- oder Wohnortes).
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Todesschein / Todesurkunde  Den Todesschein (Todesurkunde) erhalten Sie beim zuständigen Zivilstandesamt des Sterbeortes (nicht des Heimat- oder Wohnortes).
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Niederlassungsausweis  Im Normalfall haben Sie Ihren Niederlassungsausweis zu Hause. Sie haben diesen bei der Anmeldung in der Gemeinde Steffisburg oder beim Erreichen der Volljährigkeit erhalten. Falls die Angaben auf Ihrem Niederlassungsausweis aktualisiert werden müssen (z.B. aufgrund der Geburt eines Kindes oder eines Umzuges innerhalb der Gemeinde), können Sie diesen kostenlos am Schalter der Einwohnerkontrolle umtauschen. Beim Verlust muss ein Duplikat ausgestellt werden, welches kostenpflichtig ist.
Kosten Duplikat CHF 20.00
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Adressänderung / Umzug innerhalb der Gemeinde  Ein Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde Steffisburg muss spätestens 14 Tagen nach dem Umzug der Einwohnerkontrolle gemeldet werden. Sie können dies persönlich am Schalter, telefonisch oder über den untenstehenden Link eUmzugCH erledigen.
Schweizer Staatsangehörige erhalten kostenlos einen neuen, aktualisierten Niederlassungsausweis. Senden Sie uns hierfür Ihren alten Niederlassungsausweis oder melden Sie sich persönlich mit dem Niederlassungsausweis am Schalter der Einwohnerkontrolle.
Adressänderungen von ausländischen Staatsangehörigen melden wir dem Migrationsdienst des Kantons Bern zur Aktualisierung des Ausländerausweises.
Wochenaufenthalter können sich über den untenstehenden Link Adressänderung Wochenaufenthalter ummelden.
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Anmeldung für eine Altersrente  Bitte reichen Sie die Anmeldung mindestens drei bis vier Monate vor dem gewünschten Rentenbezug bei derjenigen Ausgleichskasse ein, die vor dem Renteneintritt für den Bezug der AHV-Beiträge zuständig ist.
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Versichertenausweis (AHV-Ausweis)  Die AHV-Zweigstelle ist den Gesuchstellenden beim Geltendmachen ihrer Ansprüche behilflich. Im Einzelnen beinhaltet dies das Beraten der Versicherten in allen Fragen zu den Leistungen der AHV,IV, Hilfslosenentschädigung, Hilfsmitteln, Ergänzungsleistungen und EL-Krankheits- und Behinderungskosten.
Auf der Webseite der Ausgleichskasse des Kantons Bern gibt es weitere Informationen zum Thema.
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Hinterlassenenleistungen der AHV  Die AHV-Zweigstelle ist den Gesuchstellenden beim Geltendmachen ihrer Ansprüche behilflich. Im Einzelnen beinhaltet dies das Beraten der Versicherten in allen Fragen zu den Leistungen der AHV,IV, Hilfslosenentschädigung, Hilfsmitteln, Ergänzungsleistungen und EL-Krankheits- und Behinderungskosten.
Auf dieser Webseite finden Sie das Merkblatt zum Thema Hinterlassenenleistungen der AHV.
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Berufliche Integration / IV Rente  Die AHV-Zweigstelle ist den Gesuchstellenden beim Geltendmachen ihrer Ansprüche behilflich. Im Einzelnen beinhaltet dies das Beraten der Versicherten in allen Fragen zu den Leistungen der AHV,IV, Hilfslosenentschädigung, Hilfsmitteln, Ergänzungsleistungen und EL-Krankheits- und Behinderungskosten.
Auf der Webseite der IV-Stelle des Kantons Bern finden Sie weitere Informationen.
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Ergänzungsleistungen (EL)  Die AHV-Zweigstelle ist den Gesuchstellenden beim Geltendmachen ihrer Ansprüche behilflich. Im Einzelnen beinhaltet dies das Beraten der Versicherten in allen Fragen zu den Leistungen der AHV,IV, Hilfslosenentschädigung, Hilfsmitteln, Ergänzungsleistungen und EL-Krankheits- und Behinderungskosten.
Auf der Webseite der Ausgleichskasse des Kantons Bern finden Sie weitere Informationen.
Ihren möglichen Anspruch auf Ergänzungsleitungen können Sie mit dem EL-Rechner berechnen.
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Krankheitskosten zur EL  |
Anmeldung Arbeitslosigkeit RAV  Arbeitslosigkeit kann jeden treffen. Informieren Sie sich frühzeitig, was Sie unternehmen müssen, um Arbeitslosengeld zu erhalten, und wie Sie möglichst rasch wieder eine Stelle finden. Weitere Informationen finden Sie hier.
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Offene Stellen / Online-Bewerbung  Offene Stellen der Gemeindeverwaltung Steffisburg finden Sie hier.
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Ausbildungsbeiträge (Stipendien / Darlehen) |
Betreibungsregisterauszug / Betreibungsauskunft  Einen Betreibungsregisterauszug können Sie auf der Webseite oder direkt am Schalter des Betreibungsamtes bestellen.
Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf den externen Link.
Links
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Baugesuch / Baubewilligung  Wenn Sie an Ihrem Gebäude oder auf Ihrem Grundstück etwas bauen, erstellen oder verändern möchten, ist in der Regel vor der Ausführung eine Baubewilligung einzuholen. Dies gilt nicht nur für grössere Neubauten sondern auch für Parkplätze, Gartenhäuschen etc. Wenn ein Bauvorhaben keine Baubewilligung benötigt, heisst das nicht, dass es überhaupt ohne Bewilligung erstellt werden darf. Die nach der übrigen Gesetzgebung erforderlichen Verfügungen und Auflagen (z.B. Brandschutz, Gewässerschutz etc.) bleiben vorbehalten. Auskunft über die Baubewilligungspflicht, baubewilligungsfreie Bauvorhaben und den Ablauf eines Baubewilligungsverfahrens erteilt das Bauinspektorat Steffisburg (Telefon 033 439 43 53). Wir stehen Ihnen für Fragen rund um Ihr Bauvorhaben gerne zur Verfügung. Eine Voranfrage kann oft viel Ärger und Zeitverlust ersparen.
Baubewilligungspflicht
Grundsätzlich benötigen alle Bauvorhaben eine Baubewilligung (Art. 4 BewD). Art. 5 bis 7 BewD regelt Fälle, die keine Baubewilligung benötigen. Das Bauinspektorat teilt Ihnen auf Anfrage gerne mit, welche Baugesuchsunterlagen für ein konkretes Bauprojekt erforderlich sind. Sämtliche Unterlagen sind mindestens im Doppel, datiert und durch die Bauherrschaft, den Projektverfasser und den Grundeigentümer unterzeichnet beim Bauinspektorat einzureichen. Mit der Einreichung der Baugesuchsunterlagen sind die Profile aufzustellen.
Die Gemeinde Steffisburg verfügt teilweise über Pläne von bestehenden Bauten im Gemeindearchiv.
Links
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Tageskarten Gemeinde (GA)  Der Steffisburger Bevölkerung stehen pro Tag 8 Tageskarten zur Verfügung. Diese berechtigen zur freien Fahrt in der zweiten Klasse (Bahn, Bus, Schiff) auf dem gesamten Geltungsbereich des Generalabonnementes. Die Tageskarten können am Schalter der Einwohnerkontrolle oder online gekauft werden. Der Online-Verkauf wird ausschliesslich über Kreditkarte (VISA / Mastercard), PostFinance Card, PostFinance E-Finance oder TWINT abgewickelt. Reservationen können nicht vorgenommen werden. Der Versand der Tageskarten erfolgt per A-Post.
Der Verkaufspreis für eine Tageskarte beträgt CHF 48.00 (inkl. Versand).
Die Tageskarten im Internet können 5 Arbeitstage bis 60 reguläre Tage im Voraus gekauft werden.
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Hund anmelden / abmelden  Sind Sie neu im Besitz eines Hundes, muss dieser ab dem Alter von 3 Monaten bei der Abteilung Sicherheit angemeldet werden. Allfällige Mutationen (Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie Tod des Hundes) sind sowohl der Abteilung Sicherheit wie auch der Hundendatenbank Amicus zu melden.
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Abmeldung für ausländische Staatsangehörige  Bei einem Wegzug aus der Gemeinde Steffisburg in eine andere Gemeinde oder ins Ausland melden Sie sich persönlich mit Ihrem Ausländerausweis am Schalter der Einwohnerkontrolle ab.
Abmeldungen innerhalb der Schweiz können auch online über den untenstehenden Link eUmzugCH erfolgen. Wer sich bei der neuen Gemeinde online (via eUmzugCH) anmelden kann, benötigt keine Abmeldebestätigung. Ansonsten kann diese bei uns für die persönliche Wiederanmeldung in der neuen Gemeinde, kostenlos bestellt werden.
Die Abmeldung muss spätestens am Tag des Wegzugs bei den Einwohnerdiensten Steffisburg gemeldet werden.
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Abmeldung für Schweizer Staatsangehörige  Bei einem Wegzug aus der Gemeinde Steffisburg in eine andere Gemeinde oder ins Ausland melden Sie sich persönlich mit Ihrem Niederlassungsausweis am Schalter der Einwohnerkontrolle ab. Ihr Heimatschein wird Ihnen ausgehändigt.
Abmeldungen innerhalb der Schweiz können auch online über den untenstehenden Link eUmzugCH erfolgen. Den Heimatschein senden wir der Wegzugsgemeinde per Post.
Wochenaufenthalter können sich über den untenstehenden Link Wegzug Wochenaufenthalter abmelden.
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Anmeldung für ausländische Staatsangehörige  Bitte melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Zuzug persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle an.
Für den Zuzug innerhalb der Schweiz werden folgende Unterlagen benötigt:
- Gültiger Reisepass
- Abmeldebestätigung oder Abmeldestempel der früheren Wohnsitzgemeinde
- Geburtsscheine der Kinder
- Mietvertrag (falls vorhanden)
Falls Sie aus dem Ausland zuziehen benötigen wir zusätzlich:
- Arbeitsvertrag (EU-Bürger)
- Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung (Drittstaatsangehörige)
Wenn Sie aus einer Gemeinde zuziehen, welche die elektronische Meldung „eUmzugCH“ nutzt, kann der Wegzug und der Zuzug elektronisch über den untenstehenden Link eUmzugCH erfolgen. Bei Zuzügen aus dem Ausland muss die Anmeldung zwingend persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle erfolgen.
Weitere Informationen zur Anmeldung erteilt Ihnen die Abteilung Sicherheit.
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Anmeldung für Schweizer Staatsangehörige  Bitte melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Zuzug persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle an.
Für die Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Heimatschein oder Heimatausweis
- Familienbüchlein, Familienausweis oder Geburtsscheine der Kinder
Wenn Sie aus einer Gemeinde zuziehen, welche die elektronische Meldung eUmzugCH nutzt, kann der Wegzug und der Zuzug elektronisch über den untenstehenden Link eUmzugCH erfolgen.
Wochenaufenthalter können sich über den untenstehenden Link Zuzug Wochenaufenthalter anmelden.
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Auszug aus dem Individuellen Konto (IK-Konto)  |
Vereinsbeiträge (Pro-Kopf-Beiträge) 2019  Ab sofort können Sie für Ihren Verein hier die Gesuchsunterlagen für die Ausrichtung von Vereinsbeiträgen für das Jahr 2019 einsehen. Die Gesuchseinreichung erfolgt ab diesem Jahr ausschliesslich online. Die entsprechenden Formulare sind ebenfalls aufgeschaltet.
Erfüllen Sie die Kriterien zur Beitragsberechtigung, welche Sie den Richtlinien zur Ausrichtung von Beiträgen und den Merkblättern online entnehmen können? Dann füllen Sie die Gesuchsformulare vollständig bis spätestens am 9. August 2019 aus.
Bitte beachten Sie, dass wir zu spät eingereichte oder unvollständige Gesuchsformulare nicht berücksichtigen können. Sämtliche notwendige Angaben und Unterlagen haben wir als Pflichtfelder für Sie markiert.
Das Gemeindepräsidium und die Abteilung Präsidiales entscheiden für die Gemeinde abschliessend über die Ausrichtung von Beiträgen.
Reichen Sie Ihre Gesuche mittels dieser Formulare ein:
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