Fusion zwischen den Gemeinden Schwendibach und Steffisburg

Was auf Initiative des Gemeinderates Schwendibach im Oktober 2014 mit einer Spurgruppe begann, mündete mit der Genehmigung eines Fusionsabklärungsvertrags am 12. Oktober 2015 durch das Steffisburger Parlament bzw. am 15. Oktober 2015 durch die Gemeindeversammlung Schwendibach zum Startschuss für umfassende Fusionsabklärungen. Mit der Genehmigung des Grundlagenberichts am 15. Juni 2018 durch die gleichen Gremien wurden die beiden Gemeinderäte beauftragt und ermächtigt, das Fusionsprojekt konkret aufzugleisen und die erforderlichen Fusionsunterlagen in Form eines Fusi-onsvertrags und eines Fusionsreglements auszuarbeiten. Am 3. Mai 2019 stimmten das Steffisburger Parlament und die Gemeindeversammlung Schwendibach der Fusion zu und besiegelten damit die "Heirat" der beiden Gemeinden, welche dann per 1. Januar 2020 vollzogen wurde. Im September 2019 stimmten auch der Regierungsrat dem Fusionsvertrag und das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern dem Fusionsreglement zu. Auf den 1. Januar 2020 hat die Einwohnergemeinde Steffsburg die Rechtsnachfolge der Einwohnergemeinde Schwendibach angetreten. Die Organe der Einwoh-nergemeinde Schwendibach wurden auf diesen Zeitpunkt aufgehoben.

Der Schulstandort in Schwendibach wird gestützt auf den Zusammenarbeitsvertrag mit der Schule linke Zulg nach der Fusion bis am 31. Juli 2020 weiter betrieben. Ab dem 1. August 2020 werden die Schülerinnen und Schüler aus Schwendibach in Steffisburg unterrichtet. Ab diesem Zeitpunkt ist die Einwohnergemeinde Steffisburg für die Klassenorganisation und den Schulweg im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und gemäss Grundlagenbericht zuständig.

Die Gemeindeverwaltung Schwendibach wurde auf den Fusionszeitpunkt per 1. Januar 2020 geschlossen. Die Gemeinde Steffisburg übernahm im Rahmen der Fusion kein Personal der Gemeinde Schwendibach. Die gemeindeeigenen Liegenschaften, insbesondere das Schulhaus mit integrierter Gemeindeverwaltung im Allmerüti, wurden nach dem Fusionsentscheid durch die Gemeinde Schwendibach veräussert. Nach vollzogener Fusion konnte im Jahr 2020 nach den Bestimmungen im Gesetz zur Förderung von Gemeindezusammenschlüssen (Gemeindefusionsgesetz GFG) ein Gesuch um Gewährung der Finanzhilfe gestellt werden. Es konnte mit einem einmaligen Fusionsbeitrag von rund CHF 480'000.00 gerechnet werden. Ebenfalls anfangs Januar 2020 fand ein Fusionsfest für die Bevölkerung der beiden Gemeinden statt, organisiert durch die Einwohnergemeinde Steffisburg.
                                 

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