Revision Ortsplanung

Die räumliche Entwicklung einer Gemeinde unterliegt den Rahmenbedingungen, welche sich infolge der neuen eidgenössischen Raumplanungsgesetzgebung, der kantonalen Baugesetzgebung und dem Richtplan 2030 sowie aufgrund von neuen oder veränderten Bedürfnissen und Verhaltensmustern der Bevölkerung in den letzten Jahren gewandelt haben.

Die Gemeinden sind verpflichtet, ihre baurechtlichen Grundordnungen periodisch zu überprüfen und den neuen Anforderungen anzupassen. Wir erachten dies als Chance und betrachten unsere Gemeinde ganzheitlich - als Zukunftsraum Steffisburg.

Die vorgelagerten Ein- und Aufzonungen wurden am 27. September 2020, die ordentliche Revision am 13. Februar 2022 durch die Steffisburger Stimmbevölkerung gutgeheissen.

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern (AGR) hat die von den Stimmberechtigen am 27. September 2020 beschlossenen bedeutenden Ein- und Aufzonungen (vorgelagert zur ordentlichen Ortsplanungsrevision) und die Änderung Schutzzonenplan im Landschaftsschutzgebiet Nr. 1 "Glockenthal" sowie die Überbauungsordnung Nr. 95 "Erschliessung Hodelmatte" inkl. Baugesuch für den Neubau Erschliessungsstrasse Hodelmatte in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 17. Februar 2023 genehmigt. Die bedeutenden Ein- und Aufzonungen, die Änderung Schutzzonenplan sowie die Überbauungsordnung mit Baugesuch traten mit Datum der Genehmigung in Kraft.

Die Vorlage zur ordentlichen Revision liegt derzeit zur Genehmigung beim AGR des Kantons Bern.

Alle relevanten Informationen zur Revision der Ortsplanung – oder eben unseren Zukunftsraum – sind hier abrufbar.

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