Die räumliche Entwicklung einer Gemeinde unterliegt den Rahmenbedingungen, welche sich infolge der neuen eidgenössischen Raumplanungsgesetzgebung, der kantonalen Baugesetzgebung und dem Richtplan 2030 sowie aufgrund von neuen oder veränderten Bedürfnissen und Verhaltensmustern der Bevölkerung in den letzten Jahren gewandelt haben.
Die Gemeinden sind verpflichtet, ihre baurechtlichen Grundordnungen periodisch zu überprüfen und den neuen Anforderungen anzupassen. Wir erachten dies als Chance und betrachten unsere Gemeinde ganzheitlich - als Zukunftsraum Steffisburg.
Alle relevanten Informationen zur Revision der Ortsplanung – oder eben unseren Zukunftsraum – sind hier abrufbar.