Lottos und Tombolas

Lottos und Tombolas

Kleinspiele mit Ausnahme der kleinen Pokerturniere dürfen nur für gemeinnützige Zwecke durchgeführt werden. Sie brauchen dazu eine Bewilligung von der Sicherheitsdirektion. Tombolas und Lottos unterliegen einer Meldepflicht. Weitere Informationen erhalten Sie unter dem untenstehenden Link:

Bewilligungen/Meldungen Lottos/Tombolas/Sportwetten/kleine Pokerturniere
Sicherheitsdirektion des Kantons Bern
Freizeit, Kultur, Veranstaltungen

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