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Brandschutz

Brandschutz

Der Brandschutz richtet sich nach den Vorschriften der Gebäudeversicherung des Kantons Bern (GVB). Die Einhaltung der Brandschutzauflagen werden durch das Bauinspektorat bzw. durch eine externe Stelle kontrolliert. Auskünfte erteilt das Bauinspektorat (Telefon 033 439 43 53). Auch baubewilligungsfreie Bauvorhaben haben unter Umständen Brandschutzauflagen zu erfüllen. Sehen Sie dazu auch die Brandschutz-Richtlinien der Gebäudeversicherung des Kantons Bern.

Brandschutz - Vorschriften / Merkblätter
Bauinspektorat
Baubewilligung, Bevölkerungsschutz

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