eBau - Elektronisches Baubewilligungsverfahren im Kanton Bern ab 1. März 2022 obligatorisch

16. Apr 2022

Ab 1. März 2022 können bei den Gemeinden im Kanton Bern Baugesuche nur noch digitial eingereicht und bearbeitet werden.

Mit eBau reichen Sie uns Ihr Baugesuch elektronisch ein. Das Ausfüllen von eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden die erforderlichen Unterlagen hoch. Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Wegleitung.

Über folgenden Link gelangen Sie auf die kantonale Plattform eBau: http://www.be.ch/ebau.

Bis zur Anpassung der gesetzlichen Vorgaben ca. im Jahr 2025 müssen uns die elektronisch eingereichten Gesuchsunterlagen zwingend auch zweifach ausgedruckt und unterschrieben per Post zugestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass sämtliche Fristen erst laufen, wenn die Unterlagen inkl. Beilagen wie Situationsplan und Projektpläne (mit Originalunterschriften) in Papierform auf der Gemeinde sind. Die Bestimmungen des Baubewilligungsdekrets nach Art. 10ff. betreffend Form und Inhalt der Baueingabe gelten auch für die elektronische Baueingabe. Der Bauentscheid wird, wie bis anhin, noch per Post eröffnet.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Kantons unter www.be.ch/projekt-ebau.

Für technischen Support zur Gesuchseingabe mit eBau wenden Sie sich an Telefon 031 636 99 97.

Für fachliche (baurechtliche) Fragen wenden Sie sich an das Bauinspektorat der Einwohnergemeinde Steffisburg.

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