Wegfall Heimatschein / Gebührenanpassung

15. Feb 2024

Wegfall Heimatschein im Kanton Bern und Gebührenanpassung.

Mit der Revision der kantonalen Rechtsgrundlagen über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizerinnen und Schweizer wird künftig auf die Hinterlegung des Heimatscheines verzichtet.

Der Heimatschein war bis zur Ausserkraftsetzung der Heimatscheinverordnung des Bundes der Bürgerrechtsausweis der Schweizer Bürgerinnen und Bürger im Inland. Zudem war der Heimatschein das wichtigste Meldedokument zur Bestimmung des öffentlich-rechtlichen Wohnsitzes. In den vergangenen Jahren hat er aus verschiedenen Gründen zunehmend an Bedeutung verloren.

Am 1. Februar 2024 ist das neue bernische Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizerinnen und Schweizer und die dazugehörige Verordnung in Kraft getreten. Damit wird im Kanton Bern auf das Vorweisen und Deponieren des Heimatscheins verzichtet. Die Gemeinden können die Personenstandsdaten elektronisch abfragen. Bei der persönlichen Anmeldung überprüfen die Einwohner-dienste die Identität der Person anhand des Passes oder der Identitätskarte oder auf andere geeignete Weise, wenn ein entsprechendes Ausweispapier fehlt. Der Heimatschein muss somit innerhalb des Kantons Bern nicht mehr bei der Gemeinde deponiert werden.

Die nach bisherigem Recht deponierten Heimatscheine bleiben weiterhin bei den Einwohnerdiensten hinterlegt. Bei einer Abmeldung von der Gemeinde Steffisburg wird der Heimatschein der wegziehen-den Person zurückgegeben. Dieser muss weiterhin zuhause sorgfältig aufbewahrt werden, da dieser unter Umständen in einem anderen Kanton noch hinterlegt werden muss. Bei Zivilstands-, Namens- oder Bürgerrechtsänderungen sowie im Todesfall wird der Heimatschein seitens der Einwohnerdienste von Amtes wegen vernichtet.

Mit dem Wegfall der Heimatscheine verlieren die nach bisherigem Recht ausgestellten Niederlassungsausweise ihre Gültigkeit und können vernichtet werden.

Gebührenanpassung

Mit der Änderung des Gesetzes und der dazugehörigen Verordnung hat der Kanton die Gebührenregelung angepasst. Die bisherigen Bestimmungen wurden in der Praxis von den Gemeinden in den vergangenen Jahren teilweise unterschiedlich angewendet.


Für die Anmeldung pro volljährige Person wird eine Gebühr von CHF 20.00 erhoben. Neu muss gemäss den kantonalen Vorgaben auch für die Adressänderung innerhalb der Gemeinde Steffisburg eine Gebühr von CHF 20.00 pro volljährige Person erhoben werden. Die Abmeldung bleibt kostenlos.

Für die Ausstellung von Wohnsitzbestätigungen oder anderen Bescheinigungen (Lebensbestätigung, Wohnsitzbestätigung SBB usw.) wird gestützt auf die kantonalen Vorgaben ebenfalls pro volljährige Person eine Gebühr von CHF 20.00 erhoben.

Abteilung Sicherheit, Einwohnerdienste

Hier können Sie den Bericht als PDF downloaden.

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