23. Aug 2023
Ortsplanungsrevision; Rückwirkende Teilinkraftsetzung der baurechtlichen Grundordnung per 20. April 2023
Nachdem die Steffisburger Stimmberechtigten am 13. Februar 2022 der neuen baurechtlichen Grundordnung zugestimmt haben, wurde diese mittlerweile seitens der zuständigen kantonalen Stelle genehmigt.
Infolge eines hängigen Beschwerdeverfahrens tritt die baurechtliche Grundordnung rückwirkend per 20. April 2023 jedoch noch nicht für das gesamte Gemeindegebiet in Kraft.
Den kompletten Medienbericht finden Sie hier.