02. Nov 2021
Verfügung des Amtes für Kultur (nach Art. 13a Abs. 2 und 3 BauV)
Nachführung des Archäologischen Inventars aller Gemeinden des Kantons Bern gemäss Art. 13d der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1).
Stand 2021, Aufnahme durch den Archäologischen Dienst des Kantons Bern.
Veröffentlichung der Nachführung des Archäologischen Inventars, Möglichkeit zur Einsichtnahme und
zu schriftlichen Äusserungen und Anträgen gemäss Art. 13a Abs. 1 und Art. 13b Abs. 2 BauV.
Die Akten können beim Archäologischen Dienst des Kantons Bern, Brünnenstrasse 66, 3018 Bern vom 8. November 2021 bis und mit 7. Dezember 2021 eingesehen werden (Voranmeldung obligatorisch unter add.bauen@be.ch oder per Telefon 031 633 98 98).
Die komplette Verfügung finden Sie hier. Das komplette Dossier zur Verfügung finden Sie hier.