Öffentliche Planauflage Gemischt-Geringfügige Änderung des Zonenplans

20. Jan 2026

(Einzonung für Verbreiterung des Hardeggweges) nach Art. 122 Abs. 7 BauV

Der Gemeinderat Steffisburg bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage.

Der Gemeinderat beabsichtigt, die Änderung im Verfahren für geringfügige Änderungen nach Art. 122 Abs. 7 BauV zu beschliessen.

Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom Donnerstag, 15. Januar 2026 bis Montag, 16. Februar 2026.

Innert der Auflagefrist kann gegen das geringfügige Verfahren und die geplante Änderung bei der vorgenannten Adresse schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht wer-den. Die Einsprachen oder Rechtsverwahrungen sind im Doppel einzureichen.

Den Publikationstext finden Sie hier.

Die Auflageakten:
Erläuterungsbericht
Situationsplan Hardeggweg

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