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Feuerverbot im Wald, generelles Verbot von Feuerwerk

27. Jul 2022

Aufgrund der Gefahrenstufe 4 «gross» gilt im Kanton Bern weiterhin ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter). Zusätzlich haben die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter im ganzen Kanton ein generelles Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk sowie von Höhenfeuern erlassen.

Die Medienmitteilung mit näheren Informationen finden Sie hier.

Die Allgemeinverfügung Feuer- und Feuerwerksverbot finden Sie hier.

Feuerwerke werden im Verwaltungskreis Thun einzig die Darbietungen am 1. August 2022 um 21:50 Uhr vor Gunten und um 22:20 Uhr zwischen Oberhofen und Hilterfingen stattfinden können. Diese haben genügend Abstand vom Ufer und werden durch Fachleute gezündet. Von ihnen geht bei Einhaltung der verfügten Auflagen keine Gefahr aus.

Höhenfeuer und Himmelslaternen sind verboten. Ausserhalb von Verbotszonen können Feuer in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfacht werden. Bei Wind wird empfohlen ganz auf Feuer zu verzichten.

Wir bitten die Bevölkerung, das kantonale Feuer- und Feuerwerksverbot einzuhalten. Ferner bitten wir Sie, sich an allfällige zusätzlilche Anweisungen der lokalen Behörden zu halten. Vielen Dank.

Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise des Kantons Bern finden Sie hier.

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