Beistandschaft

Beistandschaft

Das neue Erwachsenenschutzrecht sieht als behördliche Massnahme die Beistandschaft vor. Eine Beistandschaft kommt nur dann in Frage, wenn die – aufgrund eines Schwächezustandes entstandene – Schutzbedürftigkeit einer Person nicht mittels anderer Lösungen aufgefangen werden kann. Zu denken ist hier an die Unterstützung der betroffenen Person durch das private Umfeld, durch private gemeinnützige Organisationen oder durch öffentliche Dienste. Informationen dazu gibt es auf der Homepage der KESB.

KESB Thun
Soziale Sicherheit

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