Versichertenausweis (AHV-Ausweis)

Versichertenausweis (AHV-Ausweis)

Die AHV-Zweigstelle ist den Gesuchstellenden beim Geltendmachen ihrer Ansprüche behilflich. Im Einzelnen beinhaltet dies das Beraten der Versicherten in allen Fragen zu den Leistungen der AHV,IV, Hilfslosenentschädigung, Hilfsmitteln, Ergänzungsleistungen und EL-Krankheits- und Behinderungskosten.

Auf der Webseite der Ausgleichskasse des Kantons Bern gibt es weitere Informationen zum Thema.

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Soziales, Sozialversicherungen
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