Hundetaxe

Hundetaxe

Gestützt auf das kantonale Hundegesetz Art. 13 und dem Polizeireglement der Einwohnergemeinde Steffisburg Art. 37 wird eine Hundetaxe erhoben. Diese ist jährlich geschuldet und beträgt CHF 100.00. Für taxbefreite Hunde gemäss kantonaler Gesetzgebung sowie für anerkannte Dienst-, Rettungs- und Therapiehunde wird eine Kontrollgebühr von CHF 20.00 pro Jahr erhoben.

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