Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung (Festwirtschaft)

Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung (Festwirtschaft)

Öffentliche Veranstaltungen mit Verkauf von Speisen und/oder Getränken gegen Bezahlung sind bewilligungspflichtig und der Gastgewerbegesetzgebung unterstellt.

Für Anlässe bis zu 500 Personen muss spätestens 20 Tage vor dem Anlass, bei Anlässen mit über 500 Personen spätestens 60 Tage vor dem Anlass, ein Gesuch um eine gastgewerbliche Einzelbewilligung (Festwirtschaftsbewilligung F), eingereicht werden.

Melden Sie sich mit dem ausgefüllten Gesuch inkl. den erforderlichen Beilagen am Schalter der Abteilung Sicherheit oder senden Sie uns die Dokumente per Post.

Bearbeitungsgebühr Gemeinde CHF 20.00 (die Gebühren des Regierungsstatthalteramtes werden separat verrechnet).

Die Formulare und Hinweise finden Sie auf der Webseite des Regierungsstatthalteramtes.

Regierungsstatthalteramt Thun
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