Feuerwerk / Himmelslaternen

Feuerwerk / Himmelslaternen

Für das Abbrennen von Feuerwerk an privaten Anlässen ist während der Sommerzeit nach 23.00 Uhr und während der Winterzeit nach 22.00 Uhr eine Bewilligung der Abteilung Sicherheit erforderlich, ausgenommen am 1. August und an Silvester.

Für Himmelslaternen ist in der Gemeinde Steffisburg keine Bewilligung notwendig.

Die Sicherheitshinweise der Hersteller sind zu beachten.

Links

Polizeireglement
Sicherheit
Freizeit

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.