Bauen in der Landwirtschaftszone

Bauen in der Landwirtschaftszone

Bei Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone entscheidet das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) über die Zonenkonformität und allfällige Ausnahmebewilligungen für das Bauen ausserhalb des Baugebietes nach Art. 24 Raumplanungsgesetz. Bei Bauvorhaben in der Landwirtschaft empfiehlt es sich, vor der Baueingabe das Bauprojekt als Bauvoranfrage einzureichen. Dadurch kann die Zonenkonformität vorgängig zur Baueingabe vom AGR geprüft werden.

Links

Merkblatt Zonenkonformität und Ausnahmen
Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR)
Bauinspektorat
Baubewilligung

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