Amtliche Bewertung

Amtliche Bewertung

Bei der Steuerverwaltung Steffisburg kann Auskunft über die eigenen amtlichen Werte und Mietwerte verlangt werden. Zudem können sämtliche Bewertungsunterlagen der eigenen Grundstücke eingesehen werden.

Informationen zur Allgemeinen Neubewertung 2020 (AN20)

Ausgangslage

Die letzte allgemeine Neubewertung der Grundstücke wurde per 1. Januar 1999 durchgeführt. In den vergangenen 20 Jahren haben sich die Immobilienpreise (Verkehrs- oder Ertragswerte) im ganzen Kanton bei allen Gebäudearten und in allen Regionen erheblich und fast ausnahmslos nach oben entwickelt. Der Grosse Rat hat deshalb per Steuerjahr 2020 eine allgemeine Neubewertung angeordnet, mit welcher die nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke den Verkehrswerten angeglichen und die steuerliche Gleichbehandlung gemäss den gesetzlichen Vorgaben wiederhergestellt werden soll. Für die Festsetzung der amtlichen Werte wurde ein Ziel-Medianwert von 70 Prozent der Verkehrswerte angestrebt.

Eröffnung der neuen amtlichen Werte

Der Grossteil der neuen amtlichen Werte wird den Eigentümerinnen und Eigentümern resp. den Nutzniesserinnen und Nutzniessern mit Grundeigentum in der Gemeinde Steffisburg per 8. September 2020 mittels separater Verfügung eröffnet. In Einzelfällen (Augenschein, komplexe Situation, zusätzliche bauliche Veränderungen im Jahr 2020 usw.) kann die Eröffnung durchaus einige Zeit später erfolgen.

Einsprache

Der neue amtliche Wert kann innert 30 Tagen angefochten werden. Eine allfällige Einsprache muss schriftlich erfolgen und ist an folgende Adresse zu richten:

Steuerverwaltung des Kantons Bern
Amtliche Bewertung
Postfach
3001 Bern

Einsicht / Kopie Bewertungsunterlagen

Bei der Steuerverwaltung Steffisburg können alle Personen mit Grundeigentum in Steffisburg die alten sowie neuen Bewertungsakten einsehen oder als Kopie verlangen. Melden Sie uns per E-Mail (steuern@steffisburg.ch), per Telefon (033 439 43 43) oder via Bestellformular, welche Unterlagen Sie wünschen und wir stellen Ihnen diese innert 5 Arbeitstagen per Post zu.

 

 

Auskünfte zu Ihrer erfolgten Neubewertung

Fachliche Auskünfte zu den neuen Bewertungen erhalten Sie von der Steuerverwaltung des Kantons Bern, Abteilung Amtliche Bewertung.

Telefon: 031 633 66 40 (Montag und Freitag jeweils 08.00 – 13.00 Uhr. Dienstag und Donnerstag jeweils von 12:00 – 16:30 Uhr)

E-Mail:   ab.sv@be.ch.

Weitere Informationen zur AN20

https://www.sv.fin.be.ch/sv_fin/de/index/navi/index/steuersituationen/kauf-verkauf_liegenschaft/amtlicher_wert/allgemeine-neubewertung20.html

Häufige Fragen zur AN20

https://www.sv.fin.be.ch/sv_fin/de/index/navi/index/organisation/haeufige-fragen/amtliche-neubewertung-2020.html

Informationen Hauseigentümerverband (HEV):

https://amtlicherwert.ch/#/home

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