Behindertengerechtes Bauen

Behindertengerechtes Bauen

Die allgemeinen Grundsätze und die Anforderungen sind im Baugesetz des Kantons Bern (BauG), Artikel 22 und 23 geregelt. Bei grösseren Bauvorhaben empfiehlt es sich, bereits in der Vorprojektphase mit der Fachstelle Procap Kontakt aufzunehmen.

Procap Fachstelle
Hindernisfreies Bauen
Kanton Bern
Cäcilienstrasse 21
3007 Bern
info@hindernisfrei-be.ch

Bei der nachstehenden Beratungsstelle sind diverse Broschüren und Merkblätter erhältlich:

Schweizerische Fachstelle für behindertengerechtes Bauen
Kernstrasse 57
8004 Zürich
Telefon 044 299 97 97
www.hindernisfrei-bauen.ch

 

Bauinspektorat
Baubewilligung

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