Schutzraumabnahme

Schutzraumabnahme

Das Erfordernis zur Erstellung von Schutzräumen wird im Baubewilligungsverfahren festgelegt. Nach Fertigstellung hat die Erstabnahme durch das Bauinspektorat zu erfolgen. Nähere Auskunft erteilt das Bauinspektorat (Telefon 033 439 43 53). Befreiungsgesuche und Ersatzabgaben werden via Bauinspektorat durch das Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär des Kantons Bern festgelegt. Für Schutzraum-Platzzuweisung sowie die periodische Schutzraumkontrollen ist die Abteilung Sicherheit verantwortlich.

Nähere Auskunft erteilt die Zivilschutzstelle (Telefon 033 439 44 62).

 

Bauinspektorat, Sicherheit
Baubewilligung

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