Steuerpflicht bei Auslandaufenthalt

Steuerpflicht bei Auslandaufenthalt

Bei Auslandaufenthalten, welche weniger als ein Jahr dauern, bleibt die Steuerpflicht in der Schweiz bestehen. Gleiches gilt für Reisen ohne festen Wohnsitz im Ausland. Um die Formalitäten zu klären und eine Vertreteradresse erfassen zu können, muss in jedem Fall die Gemeindeverwaltung aufgesucht werden.

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