Der Grosse Gemeinderat wählt:
Die Präsidentin oder der Präsident des Grossen Gemeinderates ist die höchste Steffisburgerin bzw. der höchste Steffisburger.
Mehr Informationen über die Aufgaben und Zuständigkeiten des Grossen Gemeinderates finden Sie in der Gemeindeordnung sowie in der Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates (Ruprik Erlasse).
Der Grosse Gemeinderat erlässt unter Vorbehalt der fakultativen Gemeindeabstimmung alle Reglemente, die nicht nach bestehender Vorschrift ausdrücklich einem anderen Organ vorbehalten sind. In abschliessender Zuständigkeit erlässt er:
Der Grosse Gemeinderat beschliesst unter Vorbehalt der fakultativen Gemeindeabstimmung:
Der Grosse Gemeinderat beschliesst in abschliessender Zuständigkeit über:
Beantragt der Gemeinderat dem Grossen Gemeinderat den Voranschlag mit einer Veränderung der Steueranlage, kann der Grosse Gemeinderat das Geschäft den Stimmberechtigten zum Entscheid unterbreiten. Das fakultative Referendum entfällt in diesem Fall.
Mit einem parlamentarischen Vorstoss (Motion, Postulat, Interpellation und Einfache Anfrage) können die Mitglieder und Fraktionen des Grossen Gemeinderates Anliegen einbringen.
Weitere Informationen über die parlamentarischen Vorstösse finden Sie in den der Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates (Rubrik Erlasse) oder im Leitfaden.
Gemeindeverwaltung Steffisburg
Höchhusweg 5
Postfach 168
3612 Steffisburg
Telefon 033 439 44 44
Fax 033 439 44 45
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Donnerstag
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