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Dienstleistungen

Abmeldung / Wegzug

Zuständiges Departement:Sicherheit
Zuständiges Amt:Einwohner- und Fremdenkontrolle

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert acht Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
  • Niederlassungsausweis
  • Militärdienstbüchlein (Männer bis 42. Altersjahr) oder Zivilschutzdienstbüchlein

Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
  • Ausländerausweis

Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.

Verantwortlich Telefon
Einwohner- und
Fremdenkontrolle,
033 439 44 53

Onlinedienst Verantwortlich Telefon Online Bestellen Laden Info
Abmeldung / Wegzug Einwohner- und
Fremdenkontrolle,
033 439 44 53    


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