Parkuhren / Ticketautomaten

Parkuhren / Ticketautomaten

Änderung der Parkplatzbewirtschaftung

Die Sicherheitskommission Steffisburg hat am 9. April 2021 gestützt auf Art. 3 SVG, Art. 44, Abs. 1 der Strassenverordnung (SV) vom 29. Oktober 2008, sowie das Reglement und die Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze folgende Verkehrsmassnahmen für die öffentlichen Parkplätze verfügt:

Parkplatzbewirtschaftung ganzes Gemeindegebiet:

  • mittels Gebühren (Parkuhren, digitale Parklösungen/Apps) täglich, auch sonntags und an Feiertagen von 00.00 bis 24.00 Uhr.
  • mittels Anwohner-Parkbewilligung. Innerhalb der Zonen ist das Parkieren von Motorfahrzeugen auf den dafür markierten Parkfeldern erlaubt, ausserhalb der Parkfelder grundsätzlich verboten. Der Inhaber oder die Inhaberin einer gültigen Anwohner-Parkbewilligung hat kein Anrecht auf einen Parkplatz. Die Anwohner-Parkbewilligung berechtigt nur zum zeitlich unbeschränkten Parkieren.
     

Eine detaillierte Liste der einzelnen Parkplätze finden Sie nachfolgend oder kann bei der Gemeinde Steffisburg, Abteilung Sicherheit, angefordert oder eingesehen werden.

Die Gebühren richten sich nach Anhang II der Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze:

  • Ganzes Gemeindegebiet; 00.00 - 24.00 Uhr.
  • Erste 30 Minuten gratis.
  • Jede weitere Stunde CHF 1.50 pro Stunde, max. CHF 5.00 für 12 Stunden.
  • Anwohner-Parkbewilligung CHF 50.00 pro Monat je Zone.
Publikation Änderung Parkplatzbewirtschaftung
Verzeichnis Parkplätze zur Publikation
Sicherheit
Parkplatzbewirtschaftung

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