Baugesuch / Baubewilligung

Baugesuch / Baubewilligung

Wenn Sie an Ihrem Gebäude oder auf Ihrem Grundstück etwas bauen, erstellen oder verändern möchten, ist in der Regel vor der Ausführung eine Baubewilligung einzuholen. Dies gilt nicht nur für grössere Neubauten sondern auch für Parkplätze, Gartenhäuschen etc. Wenn ein Bauvorhaben keine Baubewilligung benötigt, heisst das nicht, dass es überhaupt ohne Bewilligung erstellt werden darf. Die nach der übrigen Gesetzgebung erforderlichen Verfügungen und Auflagen (z.B. Brandschutz, Gewässerschutz etc.) bleiben vorbehalten. Auskunft über die Baubewilligungspflicht, baubewilligungsfreie Bauvorhaben und den Ablauf eines Baubewilligungsverfahrens erteilt das Bauinspektorat Steffisburg (Telefon 033 439 43 53). Wir stehen Ihnen für Fragen rund um Ihr Bauvorhaben gerne zur Verfügung. Eine Voranfrage kann oft viel Ärger und Zeitverlust ersparen.

Baubewilligungspflicht
Grundsätzlich benötigen alle Bauvorhaben eine Baubewilligung (Art. 4 BewD). Art. 5 bis 7 BewD regelt Fälle, die keine Baubewilligung benötigen. Das Bauinspektorat teilt Ihnen auf Anfrage gerne mit, welche Baugesuchsunterlagen für ein konkretes Bauprojekt erforderlich sind. Sämtliche Unterlagen sind mindestens im Doppel, datiert und durch die Bauherrschaft, den Projektverfasser und den Grundeigentümer unterzeichnet beim Bauinspektorat einzureichen. Mit der Einreichung der Baugesuchsunterlagen sind die Profile aufzustellen.

Die Gemeinde Steffisburg verfügt teilweise über Pläne von bestehenden Bauten im Gemeindearchiv.

Elektronische Gesuchseinreichung mit "eBau"
Seit dem 1. Januar 2021 bietet die Gemeinde Steffisburg die Applikation "eBau" an. Mit eBau können Sie uns Ihr Baugesuch elektronisch einreichen. Das Ausfüllen von eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden sämtliche Unterlagen hoch. Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Wegleitung. Der Zugriff auf eBau erfolgt über die Website der Gemeinde Steffisburg. Bis zur gesetzlichen Anpassung müssen der Abteilung Hochbau/Planung eletronisch eingereichten Gesuchsunterlagen auch noch zweifach ausgedruckt und unterschrieben per Post zugestellt werden. Auch der Bauentscheid wird, wie bis anhin, noch per Post eröffnet.

Interessierte Personen finden den  Zugang zum Portal "eBau" auf der Startseite von www.steffisburg.ch oder mittels Direktzugang unter dem Portal "eBau".

Links

Merkblatt Baueingabe Grundstücksentwässerung
Merkblatt zum ordentlichen Baubewilligungsverfahren
Merkblatt zum vereinfachten Baubewilligungsverfahren
eBau
Bauinspektorat
Baubewilligung

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