Die räumliche Entwicklung einer Gemeinde unterliegt den Rahmenbedingungen, welche sich infolge der neuen eidgenössischen Raumplanungsgesetzgebung, der kantonalen Baugesetzgebung und dem Richtplan 2030 sowie aufgrund von neuen oder veränderten Bedürfnissen und Verhaltensmustern der Bevölkerung in den letzten Jahren gewandelt haben.
Die Gemeinden sind verpflichtet, ihre baurechtlichen Grundordnungen periodisch zu überprüfen und den neuen Anforderungen anzupassen. Wir erachten dies als Chance und betrachten unsere Gemeinde ganzheitlich - als Zukunftsraum Steffisburg.
Die vorgelagerten Ein- und Aufzonungen wurden am 27. September 2020, die ordentliche Revision am 13. Februar 2022 durch die Steffisburger Stimmbevölkerung gutgeheissen. Beide Vorlagen liegen derzeit zur Genehmigung beim Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern.
Alle relevanten Informationen zur Revision der Ortsplanung – oder eben unseren Zukunftsraum – sind hier abrufbar.