Betreuungsgutscheine; familienergänzende Kinderbetreuung

Betreuungsgutscheine; familienergänzende Kinderbetreuung

Vorgehen für die Eltern mit Bedarf an Kinderbetreuung

Die Familien suchen einen Betreuungsplatz in einer beliebigen Kita oder Tagesfamilienorganisation im Kanton Bern. Die Organisation muss dem System der Betreuungsgutscheine angeschlossen sein und über freie Plätze verfügen. Sobald den Eltern der Betreuungsplatz zugesichert wurde, beantragen sie bei ihrer Wohnsitzgemeinde bzw. am zivilrechtlichen Wohnsitz einen Betreuungsgutschein. Die Antragstellung erfolgt mit Vorteil online über die Webapplikation kiBon des Kantons Bern. Ist der Bedarf gegeben und sind die Voraussetzungen durch die Eltern erfüllt, wird von der Wohnsitzgemeinde ein Betreuungsgutschein ausgestellt. Der Betrag wird nicht ausbezahlt, sondern die Kindertagesstätte (KITA) oder Tagesfamilienorganisation (TEV) zieht den Gutscheinbetrag direkt vom Tarif ab und stellt den Eltern monatlich eine um den Gutscheinbetrag reduzierte Rechnung. Die Gemeinde vergütet der KITA oder der TEV den Wert der Gutscheine und rechnet ihre Gutscheine abzüglich des Selbstbehalts via Lastenausgleich mit dem Kanton ab (s. Grafik am Schluss unter Dokumente).

 

Voraussetzungen für den Erhalt von Betreuungsgutscheinen

Was bedeutet "Bedarf nach familienergänzender Kinderbetreuung"
Der Bedarf ist gegeben, wenn die Eltern

  • erwerbstätig oder arbeitssuchend sind,
  • eine berufsorientierte Aus- oder Weiterbildung absolvieren,
  • an einem qualifizierenden Integrations- oder Beschäftigungsprogramm teilnehmen,
  • oder aus gesundheitlichen Gründen auf familienergänzende Betreuung angewiesen sind.

Bei alleinerziehenden Eltern von Vorschulkindern muss das Beschäftigungspensum mindestens 20 %, bei Paaren 120 % oder mehr betragen. Eltern mit Kindern ab Eintritt in den Kindergarten oder älter müssen zusammen ein Pensum von mind. 140 % haben. Alleinerziehende Eltern 40% oder mehr. Der Bedarf ist ebenfalls gegeben, wenn die Betreuung des Kindes zu seiner sprachlichen oder sozialen Integration notwendig ist. Dies muss durch eine Fachstelle (i.d.R. Sozialdienst, Mütter- und Väterberatung) bestätigt werden.

Der Kanton Bern stellt Ihnen einen Gutscheinrechner zur Verfügung. Eltern können mit diesem Rechner die Höhe ihres Gutscheins schätzen.

Gesuchseinreichung in Steffisburg
Die Antragstellung erfolgt mit Vorteil elektronisch über die Webapplikation kiBon des Kantons Bern. Sollten Sie keinen Internetzugang haben, können Sie das Gesuchsformular in Papierform bei uns bestellen.

Bitte beachten Sie, dass Betreuungsgutscheine nicht rückwirkend beantragt werden können. Reichen Sie Ihr Gesuch deshalb immer bereits im Vormonat ein, d.h. vor dem Monat, in welchem die Betreuung beginnt. Das Online-Gesuch gilt als eingereicht, sobald uns die unterschriebene Freigabequittung vorliegt. Sie können diese per Post oder persönlich zustellen. Die Gutscheine sind jeweils bis zum 31. Juli gültig und jährlich neu zu beantragen.

Die Anschlussgemeinden des Sozialdienstes Zulg haben die Aufgabe bezüglich der Betreuungsgutscheine nicht an die Gemeinde Steffisburg ausgelagert. Auf dieser Liste ist ersichtlich, welche Gemeinde ebenfalls am Gutscheinsystem teilnimmt und ab wann.

Weitere Informationen des Kantons Bern für die Eltern

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Sachbearbeiterin Franziska Kunzbetreuungsgutscheine@steffisburg.ch

Grafik kiBon
Sozialdienst Zulg, Soziales
Familienergänzende Kinderbetreuung, Kinder und Jugendliche, Soziale Sicherheit

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