Massnahmen der Regelschule

Integration und besondere Massnahmen

Das Volksschulgesetz des Kantons Bern gibt vor, möglichst allen Schülerinnen und Schülern den Besuch der ordentlichen Bildungsgänge zu ermöglichen. Dies gilt auch dann, wenn die schulische Ausbildung durch Lernschwierigkeiten und Behinderungen, durch Probleme bei der sprachlichen und kulturellen Integration erschwert wird, oder Schülerinnen und Schüler ausserordentliche Begabungen aufweisen.

Das Erreichen der Bildungsziele wird, soweit nötig, durch den Einsatz besonderer Massnahmen, besonderer Förderung oder Schulung, in besonderen Klassen unterstützt. Eine ganzheitliche heilpädagogische Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Entwicklungs-, Lern- und Verhaltensauffälligkeiten ist das Ziel des Spezialunterrichts. Die emotionale und soziale Entwicklung wird dabei immer mit einbezogen. Vorrangiges Ziel ist, dass die Kinder und Jugendlichen die an sie gestellten Aufgaben bewältigen, sich in der Mit- und Umwelt besser zurechtfinden, und sich zu eigenständigen Persönlichkeiten entwickeln.

Leitung MR

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