Absenzen

Absenzen sind im "Volksschulgesetz" (VSG) vom 19. März 1992 und in der "Direktionsverordnung über Absenzen und Dispensationen in der Volksschule" (DVAD) vom 16. März 2007 geregelt. 


Krankheit oder Unfall

Bei Krankheit, Unfall oder Arztbesuch muss die Lehrperson vor Unterrichtsbeginn per Klapp informiert werden.

Wann darf Ihr Kind wieder in die Schule gehen?

Empfehlungen

Grundsätzlich ist es wichtig, dass die Kinder ihre Symptome auskurieren und sich gut erholen, bevor sie wieder in den Kindergarten- oder Schulalltag starten. So kann auch die Ansteckungsgefahr etwas vermindert werden. Erkrankte Kinder benötigen viel Ruhe und Pflege, welche sie am besten zu Hause erhalten.

Grippe
Die Kinder besuchen den Kindergarten / die Schule erst wieder, wenn sie zu Hause mindestens 1 Tag fieberfrei sind. Kinder, die stark unter ihren akuten Symptomen leiden (z.B. erschöpfender Husten, Halsschmerzen) sollten erst beim Abklingen der Symptome wieder in den Kindergarten / in die Schule geschickt werden.

Durchfall und Erbrechen
Die Kinder besuchen frühestens 48 Stunden nach dem letzten Erbrechen oder Durchfall wieder den Kindergarten / die Schule.

Bindehautentzündung
Die Kinder bleiben zu Hause, bis die Entzündung abgeschwollen ist.

Windpocken ("Spitze-Blattern")
Die Kinder besuchen den Kindergarten / die Schule erst wieder, wenn sie fieberfrei sind und sich seit mindestens 2 Tagen keine frischen Windpocken-Bläschen mehr gebildet haben.

Freie Halbtage

Die Eltern haben für ihr Kind Anrecht auf bis zu fünf freien Halbtagen pro Schuljahr. An diesen Tagen kann das Kind ohne Angabe von Gründen dem Unterricht fernbleiben. Der Lehrperson ist der Bezug spätestens am Vortag per Klapp zu melden. Nicht - oder nachträglich - gemeldete Abwesenheiten gelten als unentschuldigt.

Alle Dokumente

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.