Der Lehrplan 21 erleichtert die Mobilität der Schülerinnen und Schüler, sowie der Lehrpersonen. Er bildet eine einheitliche Grundlage für die Ausbildung der Lehrpersonen, die Lehrmittelentwicklung und die Beurteilung. Im Kanton Bern trat er am 1. August 2018 für den Kindergarten und die 1. bis 7. Klasse, und für die 8. und 9. Klasse bis Schuljahr 2019/2020 in Kraft.
Informationen zum Projekt Lehrplan 21 finden Sie auf der Webseite https://www.lehrplan.ch
Informationen zum Lehrplan 21 der Erziehungsdirektion des Kantons Bern finden Sie hier
Den Lehrplan 21 des Kantons Bern finden Sie unter https://be.lehrplan.ch/
Die Schulpflicht dauert 11 Jahre, und ist in folgende drei Zyklen eingeteilt:
Zyklus 1: Kindergarten, 1. und 2. Klasse
Zyklus 2: 3. bis 6. Klasse
Zyklus 3: 7. bis 9. Klasse
Das Schuljahr dauert vom 1. August bis 31. Juli. Die jährliche Unterrichtszeit beträgt 39 Schulwochen. Die Ferien sind kantonal geregelt.
Im Lehrplan 21 werden teilweise neue Fächer und Module, oder leicht geänderte Fächer aufgeführt.
Neue Fächer und Module sind:
- NMG (Natur, Mensch, Gesellschaft), bisher NMM
- NT (Natur und Technik)
- RZG (Räume, Zeiten, Gesellschaften)
- ERG (Ethik, Religionen, Gemeinschaft)
- WAH (Wirtschaft, Arbeit, Haushalt)
- Medien und Informatik (bisher Informatik)
- Berufliche Orientierung als Unterrichtsfach im 8. Schuljahr (bisher Berufswahlunterricht)
- IVE (individuelle Vertiefung und Erweiterung) im 8. und 9. Schuljahr
Die Beurteilung wird dem neuen Lehrplan angepasst. Dieser gibt der förderorientierten Beurteilung in Form von Begleitung, Rückmeldung und Unterstützung der Schülerinnen und Schüler, ein zentrales Gewicht. Insgesamt werden weniger Beurteilungsberichte erstellt als früher, jeweils am Ende des ersten Zyklus (2. Schuljahr), und am Ende des 4. bis 9. Schuljahrs.
Das jährliche, obligatorische Elterngespräch gewinnt an Bedeutung, es ist ein zentrales Austauschgefäss für Eltern, Kinder und Lehrpersonen. Hier werden Beobachtungen zum Entwicklungs- und Lernstand, und zu den überfachlichen Kompetenzen der Lernenden ausgetauscht, sowie Ziele für die weitere Förderung festgehalten.
In Steffisburg hat das Schulleitungsteam Rahmenbedingungen für das sogenannte Standortgespräch festgelegt.
Elterninformationen Beurteilung
Dokument "Rahmenbedingungen Standortgespräche" einfügen
Die Erziehungsdirektion gibt für die drei einzelnen Zyklen eine Hausaufgabenzeit vor. Es ist den Schulen freigestellt, ob sie an den Hausaufgaben festhalten oder nicht.
Zyklus 1: 30 Minuten pro Woche (ohne Kindergarten)
Zyklus 2: 30 bis maximal 45 Minuten pro Woche
Zyklus 3: 90 Minuten pro Woche
In Steffisburg hat das Schulleitungsteam Rahmenbedingungen für die Hausaufgaben festgelegt.