Verordnung zum Gebührenreglement; 7. Teilrevision

25. Jun 2026

Der Gemeinderat hat am 15. Juni 2026 im Rahmen der 7. Teilrevision verschiedene Änderungen im Anhang 4 , im Anhang 5 und im Anhang 7 der Verordnung zum Gebührenreglement vom 29. November 2010 genehmigt. Die Teilrevision tritt am 1. August 2026 in Kraft.

Die Publikation erfolgt gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern. 

Den Erlass finden Sie hier.

Gegen diesen Beschluss kann gemäss den Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Gemeinderat Steffisburg

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