Neozoen – Exotische Problemtiere
Was sind Neozoen?
Invasive Neozoen sind gebietsfremde Tierarten, die durch menschliche Aktivitäten in neue Regionen gelangen und sich dort stark ausbreiten. Sie können einheimische Arten verdrängen und ökologische und wirtschaftliche Schäden verursachen.
Hier finden Sie alle in der Schweiz als invasiv eingestuften Neozoen:
Gebietsfremde Arten in der Schweiz, 2022, Auflistung S. 56
Informationen des Kantons Bern zu invasiven Neozoen
Asiatische Hornisse
So erkenne ich die Asiatische Hornisse

Das kann ich tun:
Bitte melden Sie Verdachtsfälle umgehend mit Foto/Video des Tieres auf www.asiatischehornisse.ch.
Entfernen Sie das Nest nicht selbst! Halten Sie mindestens fünf Meter Abstand zum Nest und vermeiden Sie Erschütterungen in Nestnähe – die Hornissen verteidigen ihr Nest energisch.
Ansonsten sind keine weiteren Schritte Ihrerseits notwendig.
Weitere Informationen Kanton Bern
Merkblatt Asiatische Hornisse Kanton Bern
Weitere Informationen für Imkerinnen und Imker
Imkerverband der deutschen und rätoromanischen Schweiz
Hotline des Bienengesundheitsdienstes: 0800 274 274
Medienmitteilungen
Medienmitteilung der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion vom 28.04.2026
Asiatische Tigermücke
So erkenne ich die Asiatische Tigermücke
Das kann ich tun:
Bitte melden Sie Verdachtsfälle mit Foto über die Website www.muecken-schweiz.ch.
Stellen Sie sicher, dass
- Sie von April bis November alle Gefässe mit stehendem Wasser wöchentlich in die Wiese/auf den Rasen (nicht auf geteerte Flächen, nicht in die Kanalisation) leeren und die Behälter mit einer Bürste reinigen, um allfällige Eiablage zu entfernen;
- sich in keinerlei Gefässen (auch nicht in sehr kleinen) Regen- oder Bewässerungswasser sammelt. Füllen Sie alle Vertiefungen in Mauern mit Sand.
- Regentonnen mit einem Deckel verschlossen oder einem Mückennetz abgedeckt sind.
- Abflüsse und Dachrinnen nicht verstopfen.
Denken Sie daran:
- Nur Sie können die Vermehrung der Tigermücke auf Ihrem Grundstück verhindern.
- In fliessenden Gewässern (wie z.B. Bächen), grösseren stehenden Gewässern (wie z.B. Teichen und Biotopen) und Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind keine Massnahmen nötig.
Japankäfer
So erkenne ich den Japankäfer
Japankäfer, Merkblatt Kanton Bern
Das kann ich tun:
Bitte melden Sie Verdachtsfälle mit Foto über das Onlineformular oder via schadorganismen@be.ch
Weitere Informationen Kanton Bern
Weitere Informationen Kanton Bern
Medienmitteilungen
Kurzmitteilung der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion vom 29.04.2026
