Änderungen für Tagesfamilien und Tagesfamilienorganisationen im Kanton Bern per 1. Januar 2024

01. Mär 2024

Im Rahmen der Teilrevision der Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) traten zum 1. Januar 2024 wesentliche Änderungen in Kraft, die Tagesfamilien und Tagesfamilienorganisationen (TFO) betreffen:

  1. Zuständigkeitswechsel: Die Aufsicht und Bewilligung, die bisher von den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) wahrgenommen wurde, wird seit dem 1. Januar 2024 von der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) übernommen. Das Amt für Integration und Soziales, Bereich Bewilligung und Aufsicht ist für den Bereich der Tagesfamilien und TFO zuständig.
  2. Meldepflicht für Tagesfamilien: Seit dem 1. Januar 2024 besteht eine Meldepflicht für alle Tagesfamilien.
  3. Bewilligungspflicht für Tagesfamilienorganisationen: Seit dem 1. Januar 2024 besteht für Tagesfamilienorganisationen im Kanton Bern eine Bewilligungspflicht.

Für weitere Informationen verweisen wir auf die Homepage des Amtes für Integration und Soziales des Kantons Bern.

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