Änderung der Parkplatzbewirtschaftung
14. Apr 2021
Gemeinde Steffisburg; Änderung der Parkplatzbewirtschaftung (Publikation)
Die Sicherheitskommission Steffisburg hat am 9. April 2021 gestützt auf Art. 3 SVG, Art. 44, Abs. 1
der Strassenverordnung (SV) vom 29. Oktober 2008, sowie das Reglement und die Verordnung
über die Benützung der öffentlichen Parkplätze folgende Verkehrsmassnahmen für die öffentlichen
Parkplätze verfügt:
Parkplatzbewirtschaftung ganzes Gemeindegebiet:
- mittels Gebühren (Parkuhren, digitale Parklösungen/Apps) täglich, auch sonntags und an Feiertagen von 00.00 bis 24.00 Uhr.
- mittels Anwohner-Parkbewilligung. Innerhalb der Zonen ist das Parkieren von Motorfahrzeugen
auf den dafür markierten Parkfeldern erlaubt, ausserhalb der Parkfelder grundsätzlich verboten.
Der Inhaber oder die Inhaberin einer gültigen Anwohner-Parkbewilligung hat kein Anrecht auf
einen Parkplatz. Die Anwohner-Parkbewilligung berechtigt nur zum zeitlich unbeschränkten
Parkieren.
Eine detaillierte Liste der einzelnen Parkplätze finden Sie hier oder kann bei der Gemeinde Steffisburg, Abteilung Sicherheit, angefordert oder eingesehen werden.
Die Gebühren richten sich nach Anhang II der Verordnung über die Benützung der öffentlichen
Parkplätze:
- Ganzes Gemeindegebiet; 00.00 - 24.00 Uhr.
- Erste 30 Minuten gratis.
- Jede weitere Stunde CHF 1.50 pro Stunde, max. CHF 5.00 für 12 Stunden.
- Anwohner-Parkbewilligung CHF 50.00 pro Monat je Zone.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen seit der erstmaligen Veröffentlichung beim
Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, schriftlich Beschwerde erhoben
werden (Art.63, Abs.1, Bst. a und Art.67 Abs. 1 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege, VRPG).
Die Beschwerde ist in deutscher Sprache einzureichen und muss einen Antrag, die Angaben von
Tatsachen und Beweismittel, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Greifbare
Beweismittel sind beizulegen.