12. Jan 2021
Am 1. Januar 2021 treten die revidierten Bestimmungen der Quellenbesteuerung in Kraft. Ein Hauptziel dieser Gesetzesrevision ist die Beseitigung von Ungleichbehandlungen zwischen quellenbesteuerten und ordentlich besteuerten Personen.
Im Quellensteuerregister werden unter anderem folgende Personen geführt:
• In der Schweiz wohnhafte Personen ohne Niederlassungsbewilligung (Ausweis C).
• Im Ausland wohnhafte Arbeitnehmer, ungeachtet der Staatsangehörigkeit, welche in der Schweiz arbeiten.
• Andere im Ausland wohnhafte Personen, die in der Schweiz eine steuerbare Leistung beziehen.
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen für quellenbesteuerte Personen.
Detaillierte Informationen und weitere Angaben zu den Quellensteuern finden Sie hier.