Anmeldung Chrischtchindlimärit

Die Anmeldefrist für den Chrischtchindlimärit 2018 ist abgelaufen!

Kontakt

Standplatz / Gebühren

Grösse 2.5 x 1.0 m, gedeckt
CHF 85.00 pro Stand inkl. Stromanschluss und Abfallentsorgung

CHF 15.00 je Laufmeter
zuzüglich CHF 5.00 für Stromanschluss und Abfallentsorgung

CHF 15.00 je Laufmeter, mind. CHF 60.00
zuzüglich CHF 5.00 für Stromanschluss und Abfallentsorgung


Für jeden Marktstand ist ein Stromanschluss 230V (Kleinverbrauch) in einer Distanz von max. 50m vorhanden. Die Gebühren werden mit der Zusage in Rechnung gestellt.

Detaillierte Angaben zum Warenangebot. Die Angaben sind verbindlich und werden kontrolliert. Bei Verpflegungsständen ist die genaue Angabe des Speise- und Getränkeangebotes Bedingung.

Hinweise

Preisbekanntgabe

Jede/r Teilnehmer/in am Steffisburger Chrischtchindlimärit ist dafür verantwortlich, dass die Bestimmungen über die Preisbekanntgabeverordnung sowie die Vorschriften über korrekte Mengen- und Preisangaben eingehalten werden. Informationen dazu finden Sie unter https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Werbe_Geschaeftsmethoden/Preisbekanntgabe.html

! Verkäufer von Lebensmitteln / Verpflegungsstände !

Mit dem Absenden dieses Anmeldeformulars bestätigen Sie, dass Sie als verantwortliche Person für die Einhaltung der gültigen Vorschriften und Gesetze die volle Verantwortung übernehmen.

Lebensmittelgesetz

Lebensmittel dürfen nur gemäss den eidgenössischen und kantonalen Vorschriften verkauft werden. Hinweise dazu und insbesondere zu den zwingend notwendigen Dokumenten "Selbstkontrolle" finden Sie unter:

Rechtliche Grundlagen:
http://www.gef.be.ch/gef/de/index/direktion/organisation/kl/rechtliche_grundlagen.html
Selbstkontrolle (eine entsprechende Dokumentation muss am Markttag an jedem Stand vorhanden sein)
http://www.gef.be.ch/gef/de/index/direktion/organisation/kl/publikationen/Informationsdokumente.html

Gastgewerbegesetz "Sirupartikel"

Gemäss Gastgewerbegesetz Art. 28 haben Gastgewerbebetriebe und Betreiber von Verpflegungsständen mit Alkoholausschank mindestens 3 alkoholfreie Getränke billiger anzubieten als das billigste alkoholhaltige Getränk in der gleichen Menge.

Jugendschutzbestimmungen / Verkauf von Alkohol und Tabak an Jugendliche

Rechtliche Grundlagen und weitere Informationen:
http://www.vol.be.ch/vol/de/index/wirtschaft/alkohol_tabak.html

Unterlagen und Informationen zum Thema z.B. einen Leitfaden für Festveranstalter und einen Altersrechner zum direkten ausdrucken von Kontrollblättern finden Sie auch auf der Webseite des Jugenschutz Bern (http://www.jugendschutzbern.ch).

Ausstellerverzeichnis

Sie haben die Möglichkeit, sich gegen einen Beitrag von CHF 50.00 im Ausstellerverzeichnis (Donatorenliste) des Chrischtchindlimärit-Programmes (Auflage ca. 10'000 Stk.) eintragen zu lassen. Der Eintrag erfolgt einerseits im Ortsplan mit Ihrem Standort und anderseits in der Donatorenliste mit Ihrem Namen und Ihrem Angebot. Der Eintrag in die Donatorenliste wird Ihnen bei Zusage mit der Marktgebühr in Rechnung gestellt.

Datenschutzhinweis

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