Allgemein
Wenn Sie an Ihrem Gebäude oder auf Ihrem Grundstück etwas bauen, erstellen oder verändern möchten, ist in der Regel vor der Ausführung eine Baubewilligung einzuholen. Dies gilt nicht nur für grössere Neubauten sondern auch für Parkplätze, Gartenhäuschen etc. Wenn ein Bauvorhaben keine Baubewilligung benötigt, heisst das nicht, dass es überhaupt ohne Bewilligung erstellt werden darf. Die nach der übrigen Gesetzgebung erforderlichen Verfügungen und Auflagen (z.B. Brandschutz, Gewässerschutz etc.) bleiben vorbehalten.
Auskunft über die Baubewilligungspflicht, baubewilligungsfreie Bauvorhaben und den Ablauf eines Baubewilligungsverfahrens erteilt das Bauinspektorat Steffisburg. Wir stehen Ihnen für Fragen rund um Ihr Bauvorhaben gerne zur Verfügung.