Steuererklärung einreichen

Steuererklärung einreichen

Die Steuererklärungen der natürlichen Personen sind bei der Gemeinde einzureichen, in der man am 31. Dezember wohnhaft war. Die Steuererklärungen der juristischen Personen, der Erbengemeinschaften, Miteigentümergemeinschaften usw. müssen direkt der Steuerverwaltung des Kantons Bern zugestellt werden.

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