10. Jul 2024
Aufgrund des am 28. März 2024 ergangenen Urteils vom Verwaltungsgericht des Kantons Bern zum Reglement der Stadt Thun über die Spezialfinanzierung Förderprogramm Energieeffizienz prüft die Einwohnergemeinde Steffisburg die Ausgangslage bei der eigenen Spezialfinanzierung Förderung Energieeffizienz. Bis Klarheit zur rechtlichen Situation in Steffisburg herrscht, werden vorerst keine weiteren Zusicherungen für Förderbeiträge gesprochen und auf Energiebezügen ab dem 3. Quartal keine weiteren Abgaben erhoben.
Mit dem am 28. März 2024 ergangenen Urteil hält das Verwaltungsgericht des Kantons Bern fest, dass die Abgabe auf dem Netznutzungsentgelt, wie sie im Thuner Reglement über die Spezialfinanzierung Förderprogramm Energieeffizienz vorgesehen ist, widerrechtlich sei. Das zwischenzeitlich in Rechtskraft erwachsene Urteil veranlasst den Steffisburger Gemeinderat, das eigene Reglement über die Spezialfinanzierung Förderung Energieeffizienz ebenfalls rechtlich überprüfen zu lassen. Mit Entscheid vom 24. Juni 2024 hat der Gemeinderat beschlossen, auf den Energiebezügen ab 1. Juli 2024 vorerst keine Förderabgabe zu erheben. Fördergesuche sowie Abrechnungen bereits zugesicherter Beiträge können weiterhin eingereicht werden. Bis die Ergebnisse der rechtlichen Überprüfung vorliegen und das weitere Vorgehen geklärt ist, werden Gesuche und Auszahlungen vorerst sistiert und keine weiteren Zusicherungen für Förderbeiträge abgegeben.
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