10. Jan 2025
Der Gemeinderat Steffisburg bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 folgende Unterlagen zur öffentlichen Auflage.
Überbauungsplan Mst. 1:500 vom November 2024
Überbauungsvorschriften vom 9. Dezember 2024
Erläuterungsbericht (inkl. Anhänge) vom 9. Dezember 2024
Auflageort
Gemeinde Steffisburg, Abteilung Hochbau/Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg
Auflage- und Einsprachefrist
Vom Freitag, 10. Januar bis Montag, 10. Februar 2025
Auflage- und Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch sowie Freitag, jeweils von 8.00 bis 12.00 und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhr
Einsprachestelle und -Adresse
Gemeindeverwaltung Steffisburg
Abteilung Hochbau/Planung
Höchhusweg 5
3612 Steffisburg
Während der Auflagefrist kann gegen die Teil-Überbauungsordnung UeO Nr. 97 Stockhornstrasse Teilperimeter A bei der Gemeindeverwaltung Steffisburg schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden. Die gerügten Punkte sind zu bezeichnen und zu begründen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist bei Gemeindeverwaltung Steffisburg, Abteilung Hochbau/Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg einzureichen.
Gemeinde Steffisburg
Gemeinderat