Quellensteuern / Quellensteuerregister

Quellensteuern / Quellensteuerregister

Im Quellensteuerregister werden unter anderem folgende Personen geführt:

  • In der Schweiz wohnhafte Personen ohne Niederlassungsbewilligung (Ausweis C).
  • Im Ausland wohnhafte Arbeitnehmer, ungeachtet der Staatsangehörigkeit, welche in der Schweiz arbeiten.
  • Andere im Ausland wohnhafte Personen, die in der Schweiz eine steuerbare Leistung beziehen.

 

Für die Abrechnung der Quellensteuer sind die Arbeitgeber (Schuldner der steuerbaren Leistung, SSL) zuständig. Sie sind verpflichtet, die Quellensteuern der Kantonalen Steuerverwaltung abzuliefern und der quellenbesteuerten Person (qsP) einen um die Quellensteuer reduzierten Lohn auszuzahlen.

Die wichtigsten Informationen zu den Quellensteuern (Stand: Januar 2021) finden Sie hier.

Informationen Quellensteuern Steuerverwaltung Kanton Bern
Steuerverwaltung, Steuerverwaltung des Kantons Bern
Steuern

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