Erbschafts- und Schenkungssteuer

Erbschafts- und Schenkungssteuer

Der Erbschafts- und Schenkungssteuer unterliegt der unentgeltliche Vermögensübergang durch Erbgang, Vorempfang oder Schenkung. Steuerfrei sind unentgeltliche Zuwendungen und ein Vermögenserwerb von Todes wegen unter Ehegatten. Ebenso sind unentgeltliche Zuwendungen an Nachkommen sowie ein Vermögenserwerb von Todes wegen durch Nachkommen steuerfrei.

Informationen Erbschafts- und Schenkungssteuer
Steuerverwaltung des Kantons Bern
Steuern

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