Erstgespräche mit zugezogenen Ausländerinnen und Ausländer

Erstgespräche mit zugezogenen Ausländerinnen und Ausländer

Seit dem 1. Januar 2015 muss jede Gemeinde im Kanton Bern mit aus dem Ausland zugezogenen Ausländerinnen und Ausländern ein Erstgespräch durchführen. Die zuständige Stelle der Gemeinde orientiert die betroffenen Personen bei der Anmeldung ausreichend über ihre Rechte und Pflichten sowie über die örtlichen Lebensbedingungen und die Angebote zur Förderung der Integration. Stellt die zuständige Stelle bei diesem Erstgespräch fest, dass ein besonderer Informationsbedarf zu Fragen der Integration vorliegen, meldet sie die Person bei der Ansprechstelle Integration an.

Ziel der Integration ist ein konstruktives und auf gegenseitigem Respekt beruhendes Zusammenleben der schweizerischen und der ausländischen Bevölkerung auf der Grundlage der schweizerischen Rechtsordnung. Die Ausländerinnen und Ausländer tragen zu ihrer Integration bei, indem sie sich im Rahmen ihrer Fähigkeiten und Möglichkeiten verpflichten, die Amtssprache oder eine der Amtssprachen des Verwaltungskreises, in dem sie ihren Wohnsitz haben, zu erlernen; sich bemühen, für ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln aufzukommen; sich bemühen, die notwendige Bildung für die Teilnahme am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben zu erwerben; die öffentliche Sicherheit und Ordnung respektieren.

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