Lage, Fakten und Zahlen
Direkter Autobahnschluss A6 Optimale Erschliessung durch öffentliche Verkehrsmittel Stadt Thun in wenigen Minuten erreichbar Die Städte Interlaken und Bern (Flughafen Bern/Belp) in 30 Minuten erreichbar Stadt Zürich (Flughafen Zürich-Kloten) in 1.5 Stunden erreichbar
|
|
|
Zur Lage Steffisburg verfügt über einen direkten Anschluss an die Autobahn A6. Eine optimale Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr Fahrplan SBB Fahrplan BLS Fahrplan Verkehrsbetriebe STI Fahrplan S-Bahn Bern Rideshare ermöglicht es, die mit Steffisburg zusammengewachsene Stadt Thun in wenigen Minuten sowie die Städte Bern (Flughafen Bern/Belp) und Interlaken in 30 Minuten zu erreichen. Die Sommer- und Wintersportattraktionen liegen mit dem Thunersee sowie den bekannten Skiorten im Berner Oberland in unmittelbarer Nähe. Steffisburg liegt in einer ehemaligen Bucht des vorgeschichtlichen Aaresees. Die Zulg, welche ihr Einzugsgebiet im Eriz hat und bei heftigen Regenfällen zum reissenden Fluss wird, hat dieses Dreieck mit ihrem Geschiebe aufgefüllt. Das Gemeindegebiet erstreckt sich vom Aarefeld (tiefstgelegener Punkt 550 m ü.M.) über Bernstrasse, Hardegg, Hartlisberg, Waldsaum des Lueghubels, Oberer Emberg, Gumm, Enzenried, Heimbühl/Grüsisbergwald (höchster Punkt 890 m ü.M.), Hübeli bis ins Schwäbis. Steffisburg grenzt an die Gemeinden Thun, Schwendibach, Homberg, Unterlangenegg, Fahrni, Heimberg und Uetendorf. Zur Einwohnerzahl In der Mitte des 18. Jahrhunderts wurde die Grenze von 1'000 Einwohnern überschritten. Rund 200 Jahre später, genauer am 18. Februar 1957, wurde der 10’000ste Steffisburger geboren. Damit rückte Steffisburg statistisch in den „Städterang“ auf. Heute leben über 15'500 Einwohner in Steffisburg. Damit ist Steffisburg die fünftgrösste Gemeinde im Kanton Bern. | Gemeindefläche | 13,30 km2 | | Einwohner | 15'400 (Stand 1. März 2010) | | Steueranlage Gemeinde | 1,68 (bis 31.12.2009) / 1,64 (ab 01.01.2010) | | Steueranlage Kanton | 3.06 | | Liegenschaftssteueransatz | 1,2 o/oo | | Kirchensteueransatz | ev.-ref. 0,2415 röm.-kath. 0,230 chr.-kath. 0,230 | | Feuerwehrersatzabgabe | 9 % der einfachen Steuer (Mindestbetrag Fr. 20.00, max. Fr. 400.00) | | Billettsteuer | abgeschafft | | Hundetaxe | Fr. 90.00 | | Abfallgebühren | Informationen finden Sie hier |
|
| |
| |