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Gemeinderat

Gemeinderat - Exekutive



v.l.n.r.: Marcel Schenk (SP), Stefan Schneeberger (FDP), Elisabeth Schwarz (SVP), Jürg Marti (SVP), Ursulina Huder (SP), Hans Ulrich Grossniklaus (SVP), Lorenz Kopp (EVP)
v.l.n.r.: Marcel Schenk (SP), Stefan Schneeberger (FDP), Elisabeth Schwarz (SVP), Jürg Marti (SVP), Ursulina Huder (SP), Hans Ulrich Grossniklaus (SVP), Lorenz Kopp (EVP)
 
 

Gemeinderat - Exekutive

AdresseHöchhusweg 5, 3612 Steffisburg
Telefon G033 439 43 03
Telefax G033 439 44 45
E-Mailpraesidiales@steffisburg.ch

Der Gemeinderat besteht einschliesslich seiner Präsidentin oder seines Präsidenten aus sieben Mitgliedern. Das Präsidium wird seit 1947 im Hauptamt geführt. Die übrigen Mitglieder des Gemeinderates erfüllen ihre Aufgaben nebenamtlich.

Der Gemeinderat von Steffisburg ist die Exekutive und damit die vollziehende Behörde. Der Gemeinderat vertritt seine Beschlüsse als Kollegialbehörde. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.

Sitzverteilung Legislatur 2011 - 2014

EVP1 Sitz
FDP1 Sitz
SP2 Sitze
SVP3 Sitze

Aufgaben

Führung der Gemeinde
Der Gemeinderat führt die Gemeinde, plant deren nachhaltige Entwicklung und koordiniert die Geschäfte. Ihm stehen alle Befugnisse zu, die nicht durch Vorschriften der Gemeinde, des Kantons oder des Bundes einem anderen Organ zugewiesen sind.

Rechtsetzung
Der Gemeinderat erlässt alle erforderlichen Vollziehungsverordnungen, insbesondere die Organisationsverordnung.

Zuständigkeiten bei Sachgeschäften
Der Gemeinderat beschliesst über:

  • den Finanzplan;
  • neue einmalige Ausgaben bis zu Fr. 150'000.00 und neue jährlich wiederkehrende Ausgaben von bis zu Fr. 15'000.00;
  • Rechtsgeschäfte betreffend das Eigentum und beschränkte dingliche Rechte an Grundstücken bis Fr. 2'500'000.00. Sie dürfen zusammen jährlich den Betrag von Fr. 5'000'000.00 nicht überschreiten;
  • Nachkredite gemäss Art. 20 der Gemeindeordnung;
  • gebundene Ausgaben gemäss Art. 21 der Gemeindeordnung;
  • alle Anlagen des Finanzvermögens inkl. Immobilien, unter Vorbehalt der Finanzzuständigkeiten der Gemeindeorgane für Rechtsgeschäfte betreffend das Eigentum und beschränkte dingliche Rechte an Grundstücken;
  • die Fremdmittelbeschaffung;
  • alle Versicherungsverträge;
  • die Anpassung von Reglementen an übergeordnetes Recht, wenn sie zwingend erforderlich ist und der Gemeinde kein Regelungsspielraum offen steht;
  • Einbürgerungen.

Er bestimmt weiter mit einfachem Beschluss:
  • die Einzelheiten der Verwaltungsorganisation;
  • die Errichtung und Aufhebung von Stellen;
  • die Errichtung und Aufhebung von Klassen der Volksschule und des Kindergartens.

Führungsgrundsatz gemäss Leitbild
„Politik und Verwaltung nehmen ihre Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern wahr und wirken als Vorbilder im Sinne des Leitbilds. Die Verantwortung wird gemeinsam getragen und der Erfolg geteilt.“


Legislaturschwerpunkte 2011 - 2014
Für die Legislatur 2011 – 2014 hat der Gemeinderat folgende Schwerpunkte festgelegt:
  • Bodenpolitik und Wirtschaftsförderung: Mit einer aktiven Bodenpolitik und einer weitsichtigen Wirtschaftsförderung soll für die Gemeinde ein Mehrwert, neuer Handlungsspielraum und für alle Beteiligten eine Win-Win-Situation geschaffen werden.
  • Energie und Mobilität: Mit einer vorausschauenden Energiepolitik wird ein Beitrag an den Klimaschutz, die Versorgungssicherheit und an einen attraktiven Wirtschaftsraum Thun geleistet.
  • Integration: Mit der Umsetzung des Familienleitbilds und von integrationspolitischen Massnahmen positioniert sich Steffisburg als offene und familienfreundliche Gemeinde.

Gemeindepräsidien seit 1947


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